Hausordnung
In unserer Schule sind viele Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und unser Schulwartpersonal. Deshalb nehmen wir aufeinander Rücksicht und unterlassen alles, was andere stören, belästigen oder kränken könnte.
Wir sind höflich und grüßen! Wir halten Ordnung und schonen die Einrichtung! Bei mutwilligen Beschädigungen haften die Erziehungsberechtigten!
Wir verhalten uns im Unterricht so, dass jeder gut arbeiten und lernen kann.
Pünktlichkeit ist wichtig für ein gemeinsames Arbeiten.
Eine gesunde Jause unterstützt uns beim Lernen.
Wir haben am Unterricht in den Pflichtgegenständen, den Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, für die wir uns angemeldet haben, regelmäßig teilzunehmen.
Innerhalb des Schulgebäudes ist das Benutzen von Handys und anderen elektronischen Geräten (i Pod, etc.) untersagt. Handys sind im abgeschalteten Zustand in der Schultasche zu verwahren.
Die Mitnahme von Wertgegenständen ist nicht erwünscht, es kann dafür
keine Haftung übernommen werden.
Nicht nur im Turnunterricht gibt es Regeln, die ich einhalte.
Wir haben Spaß in der Schule und lachen gemeinsam.
Alle Kinder, egal welcher Herkunft sind bei uns willkommen.
Hier ein paar wichtige Richtlinien:
- Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, das Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht am ersten Tag vor 8 Uhr Früh zu melden.
- Die Beaufsichtigung der SchülerInnen beginnt mit dem Einlass in das Schulgebäude, frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
- SchülerInnen sollen sich mindestens 5 Min. vor Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer einfinden, um sich vorbereiten zu können.
- Aus Sicherheitsgründen wird das Schultor nach Beginn der 2.Unterrichtsstunde geschlossen.
- Gegenstände, die zu Hause von einem Schüler oder einer Schülerin vergessen wurden, mögen nur in wirklich dringenden Fällen bei den Schulwartinnen zur Weiterleitung an das betroffene Kind abgegeben werden.
- Nach Unterrichtsschluss ist es nicht möglich vergessene Gegenstände abzuholen.
- Ab der 2. Schulwoche sollen die SchülerInnen nur mehr bis zum Schultor begleitet werden.
- SchülerInnen haben den Anweisungen und Aufforderungen jeder Lehrperson, der Direktorin sowie der Schulwartinnen Folge zu leisten
- Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, jede Änderung der persönlichen Daten umgehend bekannt zu geben.
- Für längere Gespräche mit den Lehrkräften bist ein Termin mit der Klassenlehrerin zu vereinbaren.
- Gegenstände, die die Sicherheit oder den Unterricht stören, dürfen nicht mitgebracht werden.
- SchülerInnen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, werden anderen Klassen zugeteilt. (ausgenommen Randstunden)
- Um Verletzungen vorzubeugen, ist das Laufen in den Klassen, Gängen und in der Aula untersagt.
- Die Verwendung von Scootern, Dreirädern, Kinderfahrrädern, Schuhen mit Rollen etc. ist im Schulgebäude nicht erlaubt.
- Sämtliche Einrichtungen und Anlagen (auch Grünanlagen) der Schule, sowie die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel, sind von den SchülerInnen schonend zu behandeln. Vorsätzlich herbeigeführte Verschmutzung oder Beschädigung schulischer Einrichtungen durch SchülerInnen, müssen von diesen über Auftrag der Schulleitung oder einer Lehrperson beseitigt werden. Etwaige anfallende Kosten sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.
- Fundgegenstände wie Schmuck, Brillen, etc. werden bis Ende des Schuljahres bei den Schulwartinnen aufgehoben und anschließend Hilfsorganisationen zugeführt.